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Logo des Landesfischereiverbandes Burgenland

Die Fischerei im Burgenland blickt auf eine jahrhundertealte Tradition zurück. Unsere Flüsse, Teiche und Seen sind ein wichtiger und schützenswerter Teil des Landes als kostbarer Natur- und Erholungsraum, den es für künftige Generationen zu bewahren gilt. 

 

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DER
VERBAND

In unzähligen ehrenamtlichen Stunden am Wasser sind wir als „Hüter der Gewässer“ die ersten und oft auch einzigen, die Fehlentwicklungen rund um diesen Lebensraum wahrnehmen.


Wir Fischer bekennen uns vorbehaltlos zum Schutz der Arten Vielfalt sowie zum ökologischen Gesamtverständnis des Lebensraums Wasser und sind daher jederzeit bereit, Gefährdungen desselben vorbehaltlos aufzuzeigen. Durch zahllose Ökosystemdienstleistungen an Wasserflächen und Ufern, auf denen wir mit eigenen Finanzmitteln aktiven Naturschutz betreiben, leisten wir einen wesentlichen Beitrag zum Erhalt des Erholungswertes der Naturräume für Alltag, Tourismus und Freizeitgestaltung.


Trotz dieses herausragenden Beitrags zum Erhalt naturnaher Gewässer und Erholungsgebiete finden die einzelnen Anglervereine als kleine Teilmengen bei öffentlichen Stellen und in medialen Diskussion in Naturschutz- und Gewässerfragen kaum Gehör. Durch die Etablierung eines landesweiten Verbandes als Interessenvertretung auf freiwilliger Basis soll allen burgenländischen Fischereivereinen eine geeinte Stimme verliehen werden.

Rechtliches
Leitha

RECHT-
LICHES

Fischereigesetz
RIS - Burgenländisches Fischereigesetz 2022
Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 16.03.2022 (bka.gv.at) 

Fischereiwesenverordnung 
RIS - Bgld. Fischereiwesenverordnung 2022  
Landesrecht konsolidiert Burgenland, Fassung vom 16.03.2022 (bka.gv.at)

Änderung LGBl. Nr. 13/2023  

Steg auf einem See

DIE
PRÜFUNG

Wer die Angelfischerei ausübt um dabei in freier Natur Wasserlebewesen zu fangen, soll dies fachkundig, verantwortungsbewusst und waidgerecht tun. In Umsetzung dieses Grundsatzes sieht das Burgenländische Fischereigesetz 2022 daher eine Neuordnung des Prüfungs- und Ausbildungswesens für Fischer und Fischereiaufseher vor, die ab 1.1.2023 anwendbar ist.

 

Wer im Burgenland die Fischerei ausüben möchte, muss im Besitz einer gültigen Jahresfischereikarte oder einer Fischereigastkarte in Verbindung mit einem gültigen Lichtbildausweis sein. Die fischereiliche Eignung ist ab 1.1.2023 bei der erstmaligen Ausstellung einer Jahresfischereikarte nachzuweisen. Wenn jemand in den vergangenen drei Jahren (2020, 2021, 2022) wenigstens einmal im Besitz einer gültigen Jahresfischereikarte für das Burgenland war und in diesem Zeitraum kein Entzug der Fischereikarte erfolgte oder wirksam war, dann müssen Kurs und Prüfung nicht mehr absolviert werden.

 

Auch die Vorlage einer Fischereikarte eines anderen Bundeslandes, für deren Erwerb eine gleichwertige Prüfung erforderlich ist, reicht für Erstausstellungen aus. Es wurde daher bei der Erstellung der Vorbereitungs- und Prüfungsunterlagen besonderes Augenmerk auf die Gleichwertigkeit im Vergleich mit anderen Bundesländern gelegt, um eine reibungslose und unbürokratische wechselseitige Anerkennung im Sinne der Fischer zu gewährlisten.

Inhaltlich widmet sich Ausbildung folgenden Schwerpunkten: Wassertierkunde, Gewässerökologie, waidgerechte Fischerei, Fanggeräte, Burgenländisches Fischereigesetz 2022, Umgang mit Wassertieren, Verwertung der Wassertiere, Tierschutz und Fischerei.

 

Der mehrstündige Kurs (incl. Skriptum) sowie die Prüfungsgebühr werden voraussichtlich je 50€ kosten. Vorgesehen sind mehrere Kurstermine im Kalenderjahr. Die Kursorte werden geographisch ausgewogen ausgewählt, um lange Anfahrtszeiten zu vermeiden. Künftig kann die Jahresfischereikarte übrigens durch simple Einzahlung bis 1. März verlängert werden.

Nachfragen: 
Servicestelle Jagd und Fischerei - Land Burgenland

Prüfung

KONTAKT

ZVR 1339561224

Präsident: Thomas Hoffmann
Grenzgasse 4
7022 Schattendorf

Vizepräsident:
Martin Heissenberger, BA

 

Email: verband@fischenimburgen.land
Tel:  0664 3434605

LANDESFISCHEREIVERBAND
BURGENLAND

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